Qualität

Qualitätsbild

Maßstab für die Qualität unserer Leistungen sind:

die gesetzlichen Vorgaben aus dem SGB XI, sowie weitere Vereinbarungen, wie z.B. der Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI und die gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung nach §80 SGB XI .

Darüber hinaus gilt für uns:

Die gesundheitlichen, geistigen und seelischen Gebrechen des Alterns und die sich daraus ergeben­den Leiden und Nöte alter Menschen sind Ursache unserer Leistungen.

Nach unserer Auffassung bleibt auch ein älterer, gebrechlicher, leidender Mensch eine individuelle Per­son mit dem Anspruch auf Zuwendung, auf Respektierung der persönlichen Rechte und auf Achtung des individuellen Lebensstils, der persönlichen Meinungen und Ansichten. Wir streben an, durch einen Prozess der ständigen Kontrolle und Verbesserung unserer Leistungen unsere Bewohnerinnen und Bewohner optimal zu versorgen und die uns zur Verfügung stehenden Ressourcen an Sachmitteln und Arbeitskraft möglichst effektiv für diese Zwecke einzusetzen.